Hogwarts Revival
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Schulregeln

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Beitrag von Admin Sa Nov 14, 2015 11:59 am

Schulregeln

Um das Zusammenleben in Hogwarts zu regeln, gilt es sich an einen Satz Regeln zu halten.

Verhalten im Unterricht


  • Schüler sollen nicht unaufgefordert sprechen. Wer sich am Unterrichtsgespräch beteiligen möchte, Fragen oder Anmerkungen - auch kritischer Art - hat, ist dazu eingeladen, sich ruhig, aber sichtbar zu melden.
  • Die Aufmerksamkeit von Schüler und Lehrer soll dem Unterrichtsgeschehen gelten.
  • Zauber werden nur dann im Unterricht ausgeführt, wenn der Fachlehrer dies anordnet.
  • Scherzartikel - ob aus dem Sortiment von Zonkos oder von Weaselys spielt keine Rolle - haben im Unterricht nichts zu suchen. Solche Ablenkungen sind hier verboten.
  • Stellt ein Lehrer eigene Regeln für sein Klassenzimmer auf, sind auch diese zu beachten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Sicherheitsbestimmungen in den Fächern Zaubertränke, Kräuterkunde und Pflege magischer Geschöpfe. Regelneuerungen sollten darüber hinaus mit der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung abgestimmt werden.
  • Die Schuluniform ist im Unterricht zu tragen. Unangebrachte Abwandlung und Verschandlung der Schulkleidung ist zu unterlassen.


Fächerbelegung

Schüler der Jahrgangsstufe 1 belegen:

  • ein Minimum von 5 und ein Maximum von 15 Flugstunden.
  • 10 Stunden Theorie der Magie.
  • Zauberkunst.
  • Verwandlung.
  • Zaubertränke.
  • Verteidigung gegen die dunklen Künste.
  • Kräuterkunde.
  • Geschichte der Zauberei.
  • Astronomie.


Schüler der Jahrgangsstufe 2 belegen:

  • Zauberkunst.
  • Verwandlung.
  • Zaubertränke.
  • Verteidigung gegen die dunklen Künste.
  • Kräuterkunde.
  • Geschichte der Zauberei.
  • Astronomie.


Schüler der Jahrgangsstufen 3-5 belegen:

  • Zauberkunst
  • Verwandlung
  • Zaubertränke
  • Verteidigung gegen die dunklen Künste
  • Kräuterkunde
  • Geschichte der Zauberei
  • Astronomie

und zusätzlich wahlweise 2 oder 3 der Wahlfächer

  • Alte Runen
  • Arithmantik
  • Muggelkunde
  • Pflege magischer Geschöpfe
  • Wahrsagen


Schüler der Jahrgangsstufen 6 und 7 belegen nur jene Fächer, für deren UTZ-Level sie sich mit einer entsprechenden ZAG-Note, bzw. Jahresabschlussnote der 6. Klasse qualifiziert haben.

Mindestleistungen für die Belegung:

  • Zauberkunst: 
  • Verwandlung:
  • Zaubertränke:
  • Verteidigung gegen die dunklen Künste:
  • Kräuterkunde:
  • Geschichte der Zauberei:
  • Astronomie:
  • Alte Runen:
  • Arithmantik:
  • Muggelkunde:
  • Pflege magischer Geschöpfe:
  • Wahrsagen:

Die Vorgaben der Fachlehrer werden in Kürze ergänzt.

Prüfungen



  • Fachlehrern steht es frei, Hausaufgaben zu erteilen.
  • Fachlehrern steht es frei, die Lernfortschritte ihrer Schüler mit Tests zu überprüfen.
  • Am Ende jedes Schuljahres finden Zwischenprüfungen statt, die im 5. Schuljahr durch die ZAG-Prüfungen und im 7. Schuljahr durch die UTZ-Prüfungen ersetzt werden.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung geht mit 33% für die Jahrgangsstufen 1-4, mit 50% für die Jahrgangsstufen 5 und 7 und mit 25% für die Jahrgangsstufe 6 in die Jahresabschlussnote ein.
  • Folgende Noten werden vergeben: Ohnegleichen, Erwartungen übertroffen, Annehmbar, Mies, Schrecklich, Troll


Unterrichtsversäumnis


  • Bei Erkrankung ist bis spätestens 8:00 Uhr morgens der Krankenflügel aufzusuchen. Der/die zuständige Heiler/in muss eine Erkrankung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist bis 9:00 Uhr morgens dem Hauslehrer vorzulegen.
  • Jegliche Versäumnisse, die nicht durch Krankheit oder Verletzung bedingt sind, müssen gut begründet sein und von der Schulleitung genehmigt.


Freizeit


  • Die Nachtruhe von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist von allen Schülern einzuhalten.
  • Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen während des Schuljahres nur in den Ferien oder mit Sondergenehmigung verlassen.
  • Ab der dritten Klasse dürfen Schüler mit Einverständnis eines Elternteils oder Vormundes an bestimmten Wochenenden das Dorf Hogsmead besuchen.


Disziplinarmaßnahmen

Schulleitung, Lehrer, sowie unter Supervision der stellvertretenden Schulleitung auch Schulsprecher und Vertrauensschüler können Disziplinarmaßnahmen verhängen. Dazu gehören:

  • Punktabzüge
  • schriftliche Verwarnung
  • Strafarbeiten wie Aushelfen beim Hausmeister oder in der Küche oder Reinigen der Kessel im Zaubertränke-Raum
  • schriftliche Strafarbeiten (Lehrern vorbehalten)
  • Nachsitzen (Lehrern vorbehalten)
  • Akteneinträge (Schulleitung und deren Stellvertreter vorbehalten)
  • Schulverweis (Schulaufsicht des Zauberreiministeriums vorbehalten)
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